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BGH vom 1.6.2011: Kind mitbetreuen statt Betreuungsunterhalt zahlen
#2
na bitte!
Nachtigall, ick hör' dir trapseln ....

Wir sollten sowas viel auffälliger publizieren und nicht immer nur auf die negativen Auswüchse und Spinnereien derjenigen abstellen, die ausschll. Mütterinteressen vertreten.

Ich habe mich bei der Lektüre der Domain des Blauen Weihnachtsmann über Detlef erst kürzlich darüber "geärgert".

Wir müssen ermutigen und anfeuern anstatt zu demotivieren.

@'p'
darf ich das so, wie hier von Dir publiziert und kommentiert bei
Väterwiderstand.de > Parteien zum § 1626a BGB > andere Stimmen
übernehmen?

Ibykus
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RE: BGH vom 1.6.2011: Kind mitbetreuen statt Betreuungsunterhalt zahlen - von Ibykus - 12-07-2011, 15:47

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