14-03-2012, 20:00
Hatte zwar hier gar nicht nach Deiner Antwort geschaut, aber trotzdem mal meine Freundin angerufen. War etwas hakelig, weil ich mir nicht alles gemerkt hatte, was Du geschrieben hast.
Über Anfragen bei irgendwelchen Krankenkassen hast Du leider laut ihrer Aussage keine Möglichkeit, Antworten oder Bescheinigungen zu bekommen. Die dürfen keinerlei Informationen rausgeben.
Sie fragt morgen mal rum, ob jemand von den Kollegen vielleicht eine Idee hat, sie war ratlos. Sie tippt darauf, dass Dir da nur der Rechtsweg bleibt, also Auskünfte der Mutter zu erzwingen.
Sie fragte mich, ob Ihr noch verheiratet seid, was ich gerade nicht wusste. Weil dann hätte sie das Kind nicht einfach so bei ihrer GKV versichern können. Wegen irgendwelcher Berechnungsgrundlagen oder sowas. Ihr ist die ganze Situation ein Rätsel. Rein theoretisch hätte die KM von der vorherigen KV des Kindes eine Bescheinigung gebraucht, damit sie das Kind über ihre GKV mitversichern kann. Irgendwas ist da offenbar nicht so ganz richtig gelaufen.
Wenn Du magst schreib mir noch eine PN für sie mit den ganzen genauen Sachverhalten, von denen Du weißt, dann schicke ich ihr das per mail und sie kann sich schlau machen. So hatte sie gerade zu viele Fragen, die ich nicht beantworten konnte, weil ich mich ins Nebenzimmer verkrümmelt hatte.
Nach dem, was ich jetzt wusste sieht es nicht gut aus, weil die Krankenkassen eben keine Auskunft geben dürfen.
Über Anfragen bei irgendwelchen Krankenkassen hast Du leider laut ihrer Aussage keine Möglichkeit, Antworten oder Bescheinigungen zu bekommen. Die dürfen keinerlei Informationen rausgeben.
Sie fragt morgen mal rum, ob jemand von den Kollegen vielleicht eine Idee hat, sie war ratlos. Sie tippt darauf, dass Dir da nur der Rechtsweg bleibt, also Auskünfte der Mutter zu erzwingen.
Sie fragte mich, ob Ihr noch verheiratet seid, was ich gerade nicht wusste. Weil dann hätte sie das Kind nicht einfach so bei ihrer GKV versichern können. Wegen irgendwelcher Berechnungsgrundlagen oder sowas. Ihr ist die ganze Situation ein Rätsel. Rein theoretisch hätte die KM von der vorherigen KV des Kindes eine Bescheinigung gebraucht, damit sie das Kind über ihre GKV mitversichern kann. Irgendwas ist da offenbar nicht so ganz richtig gelaufen.
Wenn Du magst schreib mir noch eine PN für sie mit den ganzen genauen Sachverhalten, von denen Du weißt, dann schicke ich ihr das per mail und sie kann sich schlau machen. So hatte sie gerade zu viele Fragen, die ich nicht beantworten konnte, weil ich mich ins Nebenzimmer verkrümmelt hatte.
Nach dem, was ich jetzt wusste sieht es nicht gut aus, weil die Krankenkassen eben keine Auskunft geben dürfen.