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Unterhaltsmediation
#11
(07-07-2011, 14:19)c schrieb: Welche Rechtssicherheit bietet denn eine notarielle Elternvereinbarung?
Im Vergleich zur "privaten" Mediationsvereinbarung bzw. im Vergleich
zum familiengerichtlich gebilligten Vergleich.
Ich hatte dieses Jahr einen Vergleich mit meiner Ex vor Gericht gechlossen.
Natürlich frächte ich, wie sieht es denn aus, wenn sie wieder einmal von unseren steuerzahlenden Mitbürgern abhängig werden sollte.

Beide Fledermäuse und auch Richter (das erste Mal ein Richter ;-) waren sich einig, dass es auf jeden Fall eintreten kann, dass man mich wieder -belästigt-.

Es geht im Grundatz immer darum, dass es "sittenwidrig" ist, die Gemeinschaft, also den Steuerzahler, zu belästigen.

Sicherheit gibt es nicht! Einmal verheiratet oder ein Kind gezeugt, kann immer auf den "Verursacher" zurückgegriffen werden.

Der Rest ist deutsches Willkür-Unterhaltsrecht. Zumindest auf Amtsgericht-Ebene!
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