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Kein Bock auf 2. Verfahren!
#2
(04-07-2011, 14:54)Bitch schrieb: Um jetzt ein möglich zweites Verfahren zu verhindern könnte ich diesen Awalt in einem privatschreiben gerne auf meinen Kenntnisse hinweisen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber so ein "Privatschreiben" würde ich als versuchte Nötigung und Erpressung betrachten und entsprechend verwerten.

Nötigung wird hierzulande härter bestraft als wenn du ihm eine aufs Maul haust.

In dieser Situation würde ich mal der Gegenseite signalisieren, dass ich ebenfalls an einer außergerichtlichen Einigung interessiert bin. Dann würde ich mich hinsetzen und die zehn Punkte, die mir in einer notariellen Scheidungsfolgen-Vereinbarung wichtig wären, aufschreiben. Z.B. lebenslanger gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt, auch in Fällen unverschuldeter Notlage.
Dazu dann fünf weniger wichtige Dinge, z.B. Anspruch auf gewisse Gegenstände aus dem ehemals gemeinsamen Hausrat. Diese fünf Dinge sind dann die Verhandlungsmasse, die man drangibt, um die zehn wichtigen Punkte zu sichern.

Wenn dich die Noch-Ehefrau nicht schon vor Gericht gezerrt hat, sondern lieber von ihrem Anwalt Droh- und Einschüchterungsbriefchen verschicken lässt, dann deutet dies darauf hin dass man auf der Gegenseite sehr genau weiß, was Du weißt. Die wollen sich auch nicht vor Gericht mit dir herumschlagen, und vor allem nicht riskieren, bei der Staatsanwaltschaft wegen Prozeßbetrugs (wegen verschwiegener Vermögenswerte u.ä.) antanzen zu müssen- noch dazu, wenn damit zu rechnen ist, dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits die Finanzbehörden informiert...so eine hochnotpeinliche Buchprüfung will kein Unternehmer im Hause haben.

So würde ich vorgehen.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Kein Bock auf 2. Verfahren! - von Panto - 04-07-2011, 14:54
RE: Kein Bock auf 2. Verfahren! - von Austriake - 04-07-2011, 15:53
RE: Kein Bock auf 2. Verfahren! - von Panto - 06-07-2011, 09:08

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