15-09-2014, 09:10
Mein Wissensstand hierzu:
in der Einkomemnssteuer-Erklärung 2012 habe ich insgesamt 6.000.-€ an Anwaltskosten geltend gemacht unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, wonach die Kosten eines zivilen Rechtsstreits als Kosten anzuerkennen sind. Die Finanzbehörde hat mir draufhin nur die Hälfte anerkannt, weil die Sachbearbeiterin (eigenmächtig) angenommen hat, dass nur die Hälfte dem Scheidungsverfahren zuzuordnen sind und die andere Hälfte dem Sorgerrechtsstreit (der tatsächlich gerade mal 250.- € gekostet hat). Gegen den Steuerbescheid 2012 habe ich deshalb Widerspruch eingelegt, der ist noch anhängig.
Für das Jahr 2013 hat der Bundesfinanzminister Schäuble per ordre de mufti die Finanzbehörden angewiesen, Kosten von Zivilprozessen (dazu gehören auch Kosten der Ehescheidung) einfach nicht mehr anzuerkennen. Deshalb hat mein Finanzamt in der Einkommenssteuer-Erklärung für 2013 überhaupt keine Anwalts- und Gerichtskosten mehr anerkannt. Auch gegen diesen Steuerbescheid habe ich Widerspruch eingelegt, auch dieser ist anhängig.
Bis irgendwann irgendein Finanzgericht entscheidet, kassiere ich 4% Zinsen auf mittlerweile 12.000.- €
In 2014 bekommt dieser Staat so gut wie keine Einkommenssteuer mehr von mir, da ist es dann wurscht. Da mein Scheidungsurteil (resp. das Urteil zum nachehelichen Unterhalt meiner Exe) "im Namen des Volkes" gefällt wurde, braucht dieses Volk meine Steuern wohl nicht mehr.
Ein anderes europäisches Land wird sich ab 2015 auf jährliche Steuereinnahmen von 30.000 bis 35.000 € einstellen können.....
Austriake
in der Einkomemnssteuer-Erklärung 2012 habe ich insgesamt 6.000.-€ an Anwaltskosten geltend gemacht unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, wonach die Kosten eines zivilen Rechtsstreits als Kosten anzuerkennen sind. Die Finanzbehörde hat mir draufhin nur die Hälfte anerkannt, weil die Sachbearbeiterin (eigenmächtig) angenommen hat, dass nur die Hälfte dem Scheidungsverfahren zuzuordnen sind und die andere Hälfte dem Sorgerrechtsstreit (der tatsächlich gerade mal 250.- € gekostet hat). Gegen den Steuerbescheid 2012 habe ich deshalb Widerspruch eingelegt, der ist noch anhängig.
Für das Jahr 2013 hat der Bundesfinanzminister Schäuble per ordre de mufti die Finanzbehörden angewiesen, Kosten von Zivilprozessen (dazu gehören auch Kosten der Ehescheidung) einfach nicht mehr anzuerkennen. Deshalb hat mein Finanzamt in der Einkommenssteuer-Erklärung für 2013 überhaupt keine Anwalts- und Gerichtskosten mehr anerkannt. Auch gegen diesen Steuerbescheid habe ich Widerspruch eingelegt, auch dieser ist anhängig.
Bis irgendwann irgendein Finanzgericht entscheidet, kassiere ich 4% Zinsen auf mittlerweile 12.000.- €
In 2014 bekommt dieser Staat so gut wie keine Einkommenssteuer mehr von mir, da ist es dann wurscht. Da mein Scheidungsurteil (resp. das Urteil zum nachehelichen Unterhalt meiner Exe) "im Namen des Volkes" gefällt wurde, braucht dieses Volk meine Steuern wohl nicht mehr.
Ein anderes europäisches Land wird sich ab 2015 auf jährliche Steuereinnahmen von 30.000 bis 35.000 € einstellen können.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1