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Versorgungsausgleich
#5
So in etwa. Das sind maximal drei oder vier Jahre, soweit ich weiss. Lässt sich aber recherchieren. Die Unterhaltskette ist aber nicht unterbrochen, wenn du keinen Unterhalt zahlst, obwohl sie welchen eingeklagt hat. Die wird nur durchbrochen, wenn Anspruch und/oder Forderungen beendet wurden.
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Versorgungsausgleich - von Austriake - 30-06-2011, 17:08
RE: Versorgungsausgleich - von blue - 30-06-2011, 19:15
RE: Versorgungsausgleich - von p__ - 30-06-2011, 19:28
RE: Versorgungsausgleich - von Austriake - 30-06-2011, 21:19
RE: Versorgungsausgleich - von p__ - 30-06-2011, 21:21

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