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Weitergabe Privatadresse im Ausland
#1
Hallo Freunde,

ich bin zur Zeit im EU Ausland und unterhaltspflichtig. Kurz vor meiner Entsendung ins Ausland von meinem Arbeitgeber wurde ich vom JA kontaktiert, Unterhalt zu zahlen und mir einen Titel zur Unterschrift gegeben - habe das Schreiben aber erwidert und gebeten, eine korrekte Unterhaltsberechnung vorzubereiten, da ja alles erstmal falsch ;-)

Jetzt wurde wohl die Staatsanwaltschaft informiert und hat ein Ersuch meiner Privatadresse im Ausland erbeten. Dieses Schreiben ging erstmal an die Rechtszentrale unserer Firma.

Fragen:
Muss die Firma oder ich meine neue Privatadresse im Ausland freigeben?

Ich nehme mal an, dass Sie eine Adresse brauchen um gegen mich wg. Verletzung §170 zu verklagen?

Da meine Entsendung im Ausland nur temporaer ist (3-4 Jahre), bauen sich denn jetzt schon Unterhaltszahlungen auf? Oder erst ab einer richtigen Klage?

Gruss
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Nachrichten in diesem Thema
Weitergabe Privatadresse im Ausland - von messifressi - 30-06-2011, 16:49
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34

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