14-07-2011, 07:58
Folgendes Schreiben des Anwalts der Ex ging an das Amtsgericht wegen einer damals von Dem angestrengten Auskunftsklage, obwohl ich Auskunft gegeben hatte. Wenn das Gericht nun festsetzt, dass ich die Kosten zu tragen habe, kann ich dem (erfolgreich) widersprechen?
Schreiben des Mietmauls an das Gericht :
...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.
Die Gegenseite hat nunmehr mit eigenem Schreiben vom 14.06.2011, ....... Auskunft erteilt. Ob diese sorgfältig ist, wird ggf. in der Stufe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu klären sein.
Die Kosten sind der Gegenseite aufzuerlegen.
Bin mal gespannt, was das Gericht mir nun für eine Rechnung schickt. Und der Anwalt vielleicht auch. Das ganze war eine Sauerei, da wir STAPEL eingereicht haben und das WIEDERHOLT
Schreiben des Mietmauls an das Gericht :
...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.
Die Gegenseite hat nunmehr mit eigenem Schreiben vom 14.06.2011, ....... Auskunft erteilt. Ob diese sorgfältig ist, wird ggf. in der Stufe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu klären sein.
Die Kosten sind der Gegenseite aufzuerlegen.
Bin mal gespannt, was das Gericht mir nun für eine Rechnung schickt. Und der Anwalt vielleicht auch. Das ganze war eine Sauerei, da wir STAPEL eingereicht haben und das WIEDERHOLT