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Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
#4
Das Jugendamt hat überhaupt nichts zu entscheiden. Ob Schulden auflaufen oder nicht und welcher Unterhalt gezahlt werden muss, kann nur ein Richter entscheiden. Oder du unterschreibst freiwillig deine eigene Ausplünderung in Form eines Titels. Der Jugendamtspart liegt vor allem im lügen und tricksen.

Lass dich nicht vom Jugendamt oder der 17jährigen verdummen. Wieso schenkst du ihr bei derart knappen Verhältnissen auch noch was?

Bei 600 EUR im Monat wird man dir vorhalten, du hättest deine Selbständigkeit wegen Erfolglosigkeit aufzugeben und dir einen Job zu suchen. Dafür wird man dir fiktives Einkommen verpassen. Ich würde es trotzdem vors Gericht gegen lassen, vor allem dann wenn du Indizien für Muttis hohe Einkommen bringen kannst. Hast du http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#kulos überhaupt schon gelesen?
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RE: Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht - von p__ - 12-06-2011, 13:03

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