14-06-2011, 11:04
@Camper1955...
Wir wollen doch nicht spekulieren. Wenn dem Vater sein Kind fortan bei ihm lebt, dann steht 1. ihm das Kindergeld zu (wird durch Antrag Änderung Kindergeldbezug erledigt) und 2. der KU seinem Kind, für das er ja dann Bezugsverantwortung trägt bzw. übernimmt. Da kann die KM streiten wie sie will, falls sie dies beabsichtigt. Nur Not tut es, fallls Streit darum aufkommt, eine beim JA eingerichtete Beistandsschaft, die das JA defintiv nicht ablehnen kann, weil, dort stehen ja Kindsinteressen im Vordergrund
Wir wollen doch nicht spekulieren. Wenn dem Vater sein Kind fortan bei ihm lebt, dann steht 1. ihm das Kindergeld zu (wird durch Antrag Änderung Kindergeldbezug erledigt) und 2. der KU seinem Kind, für das er ja dann Bezugsverantwortung trägt bzw. übernimmt. Da kann die KM streiten wie sie will, falls sie dies beabsichtigt. Nur Not tut es, fallls Streit darum aufkommt, eine beim JA eingerichtete Beistandsschaft, die das JA defintiv nicht ablehnen kann, weil, dort stehen ja Kindsinteressen im Vordergrund