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DRINGEND BENÖTIGT: Anwalts Tipp für Köln! (Unterhalt bei Hartz-IV)
#11
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Inhaltlich werden mir aus deinem Posting einige wichtige Fragen nicht klar. Hast du derzeit gar keinen oder nur einen sehr kleinen Job?

Ich beziehe Voll-Hartz-IV, d.h. ich habe derzeit keine weiteren Einkünfte.

Im Moment besuche ich zudem eine Vollzeit-Weiterbildungsmaßnahme (6 Monate, 5 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag), die mir im Rahmen der wie üblich zu unterschreibenden Eingliederungsvereinbarung auferlegt wurde, um meine "Vermittelbarkeit" zu verbessern.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob es unter diesen Umständen möglich ist, für diesen Zeitraum vor Gericht weiterhin mit "fiktivem" Einkommen zu rechnen.

Es ist mir doch gewiss ohne weiteres zuzumuten, neben dieser "Vollbeschäftigung" abends im Supermarkt noch ein paar Regale einzuräumen, um meinen "Beitrag" zu leisten... ?

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Zweitens: egal wie, empfiehlt es sich umgehend die H4-Behörde von jedem Schriftstück aus dem KU-Prozess in Kenntnis zu setzen.

Sowieso. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die sich meine zuständige Sachbearbeiterin am liebsten überhaupt nicht mit dieser Thematik belasten möchte. Als ich sie von dieser Entwicklung der Dinge in Kenntnis gesetzt habe, war der "früheste Termin" erst in 3einhalb Wochen möglich (und wenn sie was von mir will, muss ich jedesmal auf Trillerpfeife innerhalb von 48 Stunden antanzen - aber so ist das eben, mit Hartz-IV... ;-6)

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Beantrage wenigstens pro forma und formlos Kostenübernahme für die Prozesskosten, um den Sachverhalt aktenkundig zu machen.

Hatte ich vor - aber die muss ich doch beim Amtsgericht und nicht bei der ARGE beantragen?

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Drittens: sofort bei H4 Behörde einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB XII-Bewilligungsbescheide und Widerspruch gegen aktuelle Bescheide rückwirkend ab Beginn 2010 stellen (geht leider nicht mehr länger seit der kürzlichen Reform)

Klingt, als wüsstest Du, wovon Du redest - kannst Du mir das evt. etwas ausführlicher erläutern, Sorglos?

Wozu ist so ein "Überprüfungsantrag" gut? Und wozu soll ich "Widerspruch" gegen die bestehenden Bescheide einlegen = was hat das mit meiner Unterhaltsveranlagung zu tun? Huh

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: wegen Neuberechnung der Einkommensanrechnung falls du in diesem Zeitraum irgendein Nebeneinkommen hattest, seit die Klage anhängig ist.

Wie gesagt: Nein. Seit Beginn meiner ALG-2-Zeit: Hartz-IV - und keine Nebeneinkünfte.

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Viertens habe ich Zweifel, ob bei einem über 18jährigen Kind noch einen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Vaters gegeben ist, wenn der Vater selbst bereits amtlich (durch H4-Bescheid ausgewiesen) bedürftig ist. Geht eigentlich nur über fiktives Einkommen.

Richtig. Siehe mein vorheriges Posting.

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Warum wird überhaupt noch geklagt?

Gute Frage (siehe ebenfalls meine weiter oben gepostete Antwort an Entsorg-te-r).

Ich vermute, einfach nur mal, weil es eben geht. "Aus Spaß an der Freud'" sozusagen.

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Ist ein Titel mit 18 abgelaufen?

Natürlich nicht - das haben die Jugendämter vor 18 Jahren, als ich noch in meiner jugendlichen Naivität an das Thema herangegangen bin, sehr schön eingestielt, dass der Titel zeitlich unbegrenzt gilt!

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Privilegiertes volljähriges Kind?

Was heisst das?

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Ist von deiner Seite von der Mutter ebenfalls Auskunft verlangt worden?

Natürlich nicht - es wurde sofort geklagt. Aber die Kommunikation mit der Kindesmutter ist natürlich auch auf dem Nullpunkt angekommen.

(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Vielleicht hilft auch www.umgangskosten.de ein wenig weiter.

Leider nicht - der "Umgang" mit meiner Tochter war, solange wie dieses Thema nicht "zwischen uns" stand, auch kein Problem mehr. Wir haben das alles ziemlich cool und ohne uns von der Mutter da rein reden lassen unter uns ausgemacht.

Und wo wir gerade bei dem Thema sind - abgesehen von der wirtschaftlichen Sitation belastet mich das natürlich am meisten. Dass die Rechnung der Kindesmutter jetzt natürlich aufgeht, dass sich das Verhältnis jetzt zwischen uns wieder verschlechtert, wenn sich meine Tochter "unangenehm berührt" fühlt, wenn ich ihr Fragen stelle, wie warum sie das eigentlich gemacht hat, ohne vorher ein Wort mit mir zu reden und ob sie sich überhaupt im Klaren ist, was das für mich bedeutet...

Es ist ein Trauerspiel... Sad
(08-06-2011, 04:41)Armer Tropf schrieb: Deutschland verkommt mehr und mehr zum Unrechts- und Sklavenstaat, mal sehen wie es in 20 Jahren ist, wahrscheinlich ist es dann hier 2. oder 3. Welt. Einige Reiche Kolonialherren und sehr viele Arme.

Entschuldige, Tropf, Du hast zwar im Kern Deiner Aussage Recht, aber die Formulierung klingt wie eine Latrinenparole. Ich werde nicht weiter darauf eingehen.

(08-06-2011, 04:41)Armer Tropf schrieb: Es ist mir auch ein Rätsel, wie von 350 Euro Hartz4 288 Euro Kindesunterhalt abgezogen werden konnten, da hast du dich richtig schön reinlegen lassen.

Ich habe dieses Urteil hier, schwarz auf weiss, von einem Deutschen Amtsgericht erlassen im Rahmen eines Prozesses, in dem ich von einem Anwalt vertreten wurde.

Was kann ich da noch weiter sagen? Huh
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RE: DRINGEND BENÖTIGT: Anwalts Tipp für Köln! (Unterhalt bei Hartz-IV) - von Saint Germain - 08-06-2011, 11:48
Eine Flut von Antworten... - von Saint Germain - 08-06-2011, 11:08

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