Heute erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht ....... mit dem Inhalt,
dass beabsichtigt wird, die Nachzahlung der ihnen im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundenten Gerichts- und Wahlanwaltskosten anzuordnen in monatlichen Raten in Höhe von 50,00 Euro.
Die Nachzahlungsverpflichtung ergibt sich aus §§ 120 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 124 Ziffer 2 ZPO
Über die Verpflichtung zur Nachzahlung entscheidet das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag der Staatskasse oder der/des beigeordneten Rechtsanwalts/in;
die Partei, die Staatskasse und der/die beigeordnete Anwalt/Anwältin sind vorher zu hören.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1433.- Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung 580.- Euro
Unterhalt für Tochtert 266.- Euro
Umgangskosten mtl. 146.- Euro
Abzüglich Selbstbehalt, wie hoch ist der für Baden Württemberg?
Abzüglich Erwerbstätigenbonus, 180.- Euro
Ich habe noch verschiedene Versicherungen Haftpflicht, Rechtschutzversicherun,, Rentenfond (Altersvorsorge) für meine unterhaltsfähige Tochter in Höhe von 52,50.- Euro; mtl. Ratenzahlung für Zahnersatz, Fahrtkosten Jobticket.
Was kann ich noch in Ansatz bringen?
Ich bin einfach nicht in der Lage eine Ratenzahlung in Höhe von
50.- Euro zu leisten.
Was kann ich nun tun?
Wie soll ich Stellung nehmen?
dass beabsichtigt wird, die Nachzahlung der ihnen im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundenten Gerichts- und Wahlanwaltskosten anzuordnen in monatlichen Raten in Höhe von 50,00 Euro.
Die Nachzahlungsverpflichtung ergibt sich aus §§ 120 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 124 Ziffer 2 ZPO
Über die Verpflichtung zur Nachzahlung entscheidet das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag der Staatskasse oder der/des beigeordneten Rechtsanwalts/in;
die Partei, die Staatskasse und der/die beigeordnete Anwalt/Anwältin sind vorher zu hören.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1433.- Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung 580.- Euro
Unterhalt für Tochtert 266.- Euro
Umgangskosten mtl. 146.- Euro
Abzüglich Selbstbehalt, wie hoch ist der für Baden Württemberg?
Abzüglich Erwerbstätigenbonus, 180.- Euro
Ich habe noch verschiedene Versicherungen Haftpflicht, Rechtschutzversicherun,, Rentenfond (Altersvorsorge) für meine unterhaltsfähige Tochter in Höhe von 52,50.- Euro; mtl. Ratenzahlung für Zahnersatz, Fahrtkosten Jobticket.
Was kann ich noch in Ansatz bringen?
Ich bin einfach nicht in der Lage eine Ratenzahlung in Höhe von
50.- Euro zu leisten.
Was kann ich nun tun?
Wie soll ich Stellung nehmen?