21-05-2011, 19:50
(21-05-2011, 18:18)blue schrieb: Was bringt es ihm, eine Extrarunde zu drehen, wenn vom Gericht seine Anträge nicht angenommen werden mit dem Hinweis, es nicht zuerst dort versucht zu habenwo liest man denn solch einen Unsinn?
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.
Nach dem FamFG hat das Gericht das JA einzuschalten - nicht DU !!!
Und wenn das Gericht unter diesen vom TO geschilderten Sachverhalt sowieso das JA einschaltet, warum dann erst das Risiko eingehen, vorweg schon Zeit zu verlieren.
In den Fällen, in denen sich schon den Umständen nach Zweifel ergeben darüber, ob das JA dem väterlichem Interesse nützlich sein könnte, muss man Umgangsstreitigkeiten sofort rechtshängig machen!
Erst recht dann, wenn -wie hier- zu befürchten steht, dass weitere Umgangsausfälle bevorstehen.
Bei einsichtigen Müttern kann das JA möglicherweise vermitteln.
Aus dem, was ich hier vom TO über die KM lese, ergibt sich aber ein anderes Bild.