Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren
#13
Herzlichen Glückwunsch!
Das OLG Hamm ist in seiner ganz eigenen Lebenswirklichkeit angekommen.
Zitat:Eine solche Fortdauer des Minderjährigenunterhalts - verbunden damit, dass die Abänderungslast für eine Herabsetzung beim Unterhaltspflichtigen liegt – erscheint auch nicht ungerecht. Denn heutzutage entspricht es weitgehend der Lebenswirklichkeit, dass volljährig gewordene Kinder, unabhängig davon, ob sie sich noch in der Schulausbildung oder in einer Berufsausbildung befinden, weiterhin unterhaltsbedürftig sind. Die vollständige Anrechnung des Kindergeldes ab Volljährigkeit wird zum Teil durch den Aufstieg in die 4. Altersstufe ausgeglichen. Ein höherer Bedarf ergibt sich regelmäßig dann, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt.
Die Richter am OLG Hamm scheinen zu wissen, dass betreuende Elternteile gezielt auf deren Leistungsunfähigkeit hin wirken. Es also kaum bis keinen Sinn macht diese, mit Volljährigkeit des erfolgreich gegen den familienfernen Elternteil aufgebrachten Nachwuchses, in die Barunterhaltspflicht zu nehmen. Wer also soll zahlen und sich, nach Sorgerecht, Umgangsrecht, Betreuungsunterhalt (und sonstigen Exen-Unterhalt) darum bemühen eine Abänderung erfolgreich durchzusetzen? Klar: Der mittlerweile gerichtserfahrene und für Gerichtskassen immer zahlungsfähige Erzeuger!
Der eigentliche Brüller aber ist, dass sich das OLG Hamm selbst mit einiger Süffisanz zitiert, offenbar weder ein anderes OLG noch ein höchstes Gericht gegenteilig entschied oder die Spezialität des Hauses für ungenießbar erklärte. Festigung von Rechtsprechung über Beschlüsse zur Bewilligung von VKH: Das nenne ich mal pfiffig und beweist, dass darüber nur noch lausige Polit-Marionetten schweben.
Zitat:Der Senat hält an seiner in der Entscheidung vom 9.2.2011 – 8 WF 37/11 – (nunmehr veröffentlicht in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank; der Leitsatz hierzu findet sich auch in FamRZ 2011, 1407) geäußerten Auffassung fest, wonach die Titulierung des Kindesunterhalts - ungeachtet der Frage, ob es sich um betragsmäßig festgelegten oder dynamisierten Unterhalt handelt – auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus begehrt werden kann.
Zum Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...11028.html
Guckst du zu anderen Beschluss auch hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4329
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
OLG Hamm, II-8 WF 160/11: Kind hat Anspruch auf unbefristeten Unterhaltstitel - von Bluter - 19-03-2012, 19:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn Antragsgegner 2 5.357 15-02-2014, 08:16
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  OLG Hamm 2 WF 82/13: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt Antragsgegner 3 6.899 13-08-2013, 13:19
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm, Az.: II-2 UF 117/12 - Leistungsunfähigkeit bei SGBII-Bezug, Kindesunterhalt Sixteen Tons 1 4.607 26-04-2013, 13:31
Letzter Beitrag: Camper1955
  OLG Hamm Kindesunterhalt fiktives Einkommen, Sprachkenntnisse II-2 UF 8/10 Camper1955 2 6.419 27-02-2011, 17:56
Letzter Beitrag: Camper1955

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste