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OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren
#4
Ich denke mal, das wichtigste steckt im Nebensatz "ohne eine entsprechende Übereinkunft". Die meisten akzeptieren so einen Titel, denn was sie haben, haben sie. Ausserdem wissen die meisten, die einen Titel vom Unterhaltspflichtigen fordern, dass ab dem 18 Lebensjahr eh wieder gestritten wird. Bei einem Titel bis zum 18. haben sie erst mal Ruhe und was dann kommt, steht in den Sternen. Wer einen unbefristeten fordert, darf sich jetzt schon auf einen Gerichtsstreit später freuen. Denn eine Abänderungsklage geht auf jeden Fall durch.

Aber auch hierbei ist einfach nur zu sehen, dass unsere deutschen Familiengerichte Streit schüren wollen um immer ihre Pfründe zu sichern!
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RE: OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren - von blue - 26-04-2011, 14:00

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