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OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren
#25
Ja ich weis, ich bin ein Querdenker und Provokant.

Bei der Unterhaltspflicht eines Volljährigen Sohnes, mal angenommen, würde dies wie folgt aussehen wenn ich meinem Sohn in meinem Beruf eine Lehrstelle oder Stelle anbieten würde wo er Geld verdient?
Möglichkeit
A: ja er macht das und dann wird richtig geregelt
B: nein er will studieren, da könnte ich mich Querstellen und die Bedingungen des bei mir gemeldet sein erzwingen. was dann eh für Ihn außer Knete kein Unterschied macht.
C: er kommt nach seiner Mutter und verweigert alles, da könnte ich doch Arbeitsverweigerung vorwerfen und Unterhalt bremsen.
Wahrscheinlich aber D: Wie seine Alte es vorlebt, faules Schwein und Hart4 nach Einstellung gekündigt wegen Mangel an Motivation und vom mir wird dann Unterhalt des Sohnes gefragt plus über ihn noch zusätzliche Armutsunterstützung seiner Alten die mich eh über das Ohr gehauen hat.
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RE: OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren - von Wiederankläger - 26-01-2020, 22:55

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