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BGH spitzt Arbeitspflicht Alleinerziehender zu
#4
(26-04-2011, 07:48)Camper1955 schrieb: Denn das OLG wird nun aufgefordert zu prüfen, ob dem Kind eine Hortbetreuung bis 17:00 Uhr überhaupt zuzumuten ist, oder ob persönlicher Betreuung nicht Vorrang eingeräumt werden muss.
Richtig! Denn gerade das Thema "Kindeswohl" ist immer im Einzellfall zu betrachten. Es kann schon reichen, wenn die Schulleitung in Abstimmung mit der Mutter bestätigt, dass es besser für´s Kind wäre, wenn es länger von der Mutter betreut wird, als im Nachmittagshort. Auf AG-Ebene wird das häufig schon akzeptiert. Wenn das Kind dann noch über´s JA eine "Eingliederungshilfe" wegen Rechtschreib- oder Matheschwäche erhält, dann wird es noch schwieriger, der Mutter mehr als einen Halbtagsjob aufzubürden!
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RE: BGH spitzt Arbeitspflicht Alleinerziehender zu - von blue - 26-04-2011, 08:41

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