20-04-2011, 22:28
Aber auch hier wieder:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander aufgehoben.
Mutter bekommt auf jeden Fall VKH um es in der nächsten Instanz versuchen zu können. Vater darf es aus seiner eigenen Tasche bezahlen! Wetten daß...?
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander aufgehoben.
Mutter bekommt auf jeden Fall VKH um es in der nächsten Instanz versuchen zu können. Vater darf es aus seiner eigenen Tasche bezahlen! Wetten daß...?