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BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#7
Betreuungsunterhalt ist eine andere Baustelle, der ist für die Ex. Hier gings um Mehrbedarf für das Kind. Auf jeden Fall darf eine Verurteilung nicht Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung sein.
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RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von p__ - 18-04-2011, 13:54

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