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BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#3
(18-04-2011, 11:48)p schrieb: Ein Vater ohne Sorgerecht wird gar nicht nach einer Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag gefragt und den Mehrbedarf darf er auch nicht direkt an die Betreuungseinrichtung überweisen, sondern an die Kindsmutter.
Ich sehe grad nicht, warum Du hier Vater mit und ohne Sorgerecht unterscheidest. Die Problematik scheint mir auf beide gleichermaßen zutreffen zu können. Mit Sorgerecht wird meine Unterschrift wegen Betreuung auch nicht verlangt, und die Betreuungkosten muß der Sorgeberechtigte auch an die Mutter zahlen.
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RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von blue - 18-04-2011, 12:09

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