11-04-2011, 20:00
sorry fürs späte antworten, hatte Routerproblem.
Danke für die Beiträge.
OK, bedeutet das, daß mit der Anmeldung beider Kinder in ihren Haushalt vom Amt ausgegangen wird dass kein Wechselmodell vorliegen kann?
Dem Amt steht eine von der KM unterschriebene Erklärung der zeitlich zur Hälfte getragenen Betreuung vor.
Danke für die Beiträge.
(07-04-2011, 07:57)karlma schrieb:(06-04-2011, 21:10)pudding schrieb: Nach ihrem Auszug hat sie beide Kinder in ihrer neuen Wohnung angemeldet
Habt Ihr das Wechselmodell mit dem Umzug aufgegeben?
OK, bedeutet das, daß mit der Anmeldung beider Kinder in ihren Haushalt vom Amt ausgegangen wird dass kein Wechselmodell vorliegen kann?
Dem Amt steht eine von der KM unterschriebene Erklärung der zeitlich zur Hälfte getragenen Betreuung vor.