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Schweiz: Behinderter Unterhaltsverweigerer ins Gefängnis
#4
Sterilisieren hätte da nichts genutzt. Schliesslich ging es nicht um Kindesunterhalt. Diese Verurteilung ist auch in Deutschland möglich. §170 StGb ist mit voller Absicht maximal weit gefasst, so dass er auf die gesamte Sippenhafts-Unterhaltskette des BGB in Deutschland angewendet werden kann: Exfrauen, Ex-One Night Stands, die Eltern, Enkel, Urenkel...

"Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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RE: Schweiz: Behinderter Unterhaltsverweigerer ins Gefängnis - von p__ - 31-03-2011, 14:45

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