28-03-2011, 11:38
Auch wenn es in den FAQs eindeutig steht - und ich habe die Kostenordnung im Gesetz nochmmals nachgelesen - will der Notar, den ich heute aufgesucht habe, Gebühren für die Titulierung von Kinds- und Betreuungsunterhalt erheben. Es handelt sich nicht um Schreibgebühren, sondern um den fünffachen Jahresunterhaltsbetrag als Berechnungsgrundlage - so dessen Aussage. Er beruft sich auf die kommentierte Kostenverodnung (7. Auflage) der Notarkasse. Somit entstünden Kosten in Höhe von ca. 70 Euro bzw. 50 Euro zzgl. Schreibgebühren. Ihn interessiere nicht, was Amtsgerichte beträfe, so seine Aussage. Soll ich diesen Mann jetzt wie angeraten in den FAQs bei seiner Kammer anzeigen. Vorgelegt habe ich ihm den auf meine Person abgeänderten Mustertext. Er habe noch nie etwas von Kostenfreiheit in Belangen des Kindsunterhaltes oder Unterhaltes nach § 1615 l BGB gehört.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!