28-12-2011, 00:03
"In Norwegen werden Scheidungsanträge beim Fylkesmannen, dem zuständigen Standesbeamten, eingereicht. Nach norwegischem Familienrecht müssen sich alle Paare (sowohl Ehepaare als auch nichteheliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Kindern unter 16 Jahren beraten lassen und einen Familienmediator oder eine Familienmediatorin aufsuchen. Bei Ehepaaren wird der Scheidungsantrag erst nach erfolgter Familienmediation vom zuständigen Standesbeamten weiter bearbeitet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften dagegen müssen eine Familienmediation nachweisen, bevor sie Sozialleistungen beim Staat beantragen können (genauere Beschreibung und weitere Details siehe James et.al. 2010)." Quelle - das Detail mit den nichtehelichen Eltern war mir neu. In Deutschland Anspruchsübergang und Durchsetzung, in Norwegen Mediation bei Sozialleistungen. Das Prinzip "Mediation" reicht auch ins Finanzielle.
Weitere Details:
"Eine Familienmediation muss auch durchgeführt werden, bevor ein Elternteil ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht einleiten kann. In diese Kategorie fallen ungefähr ein Drittel aller Mediationen."
"Scheidungen, bei denen Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, werden vor Gericht geregelt. 2007 war dies bei 73 von 10280 Scheidungen der Fall (Zahlen angefordert vom statistischen Amt in Norwegen, 13. März 2009)." - offenbar ist auch Missbrauch mit dem Missbrauch kein Thema, wenn so geringe Fallzahlen vor Gericht landen.
Weitere Details:
"Eine Familienmediation muss auch durchgeführt werden, bevor ein Elternteil ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht einleiten kann. In diese Kategorie fallen ungefähr ein Drittel aller Mediationen."
"Scheidungen, bei denen Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, werden vor Gericht geregelt. 2007 war dies bei 73 von 10280 Scheidungen der Fall (Zahlen angefordert vom statistischen Amt in Norwegen, 13. März 2009)." - offenbar ist auch Missbrauch mit dem Missbrauch kein Thema, wenn so geringe Fallzahlen vor Gericht landen.