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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
#11
Ich denke, der TO wird auch abhängig beschäftigt, weiterhin steuerpflichtig und zahlungsunwillig sein.
Da gibt es dann meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit, die ein Bekannter von mir praktiziert hat.
Er arbeitet in einem kleinen Unternehmen und bekam einen Teil seines Gehaltes unterm Tisch ausgezahlt.
Steuerpflichtiger Verdienst war dann gerade so viel, daß eben keine Steuern anfielen, abgeführt wurden.
Das ist das steuerfreie Existenzminimum und beträgt derzeit 8004/12=667 Euro monatlich pro Nase.
Patchworken verdoppelt das dann, vielleicht bringt sie ja noch ein Kinderexistenzminimum mit................
Da kann man dann noch die abzuführenden Sozialleistungen drauf schlagen, denn die gehen in jedem Fall ab.
Freibeträge darf man in dem Fall dann nicht einrechnen, weil man sich dann ja die Steuererklärung so auch schenkt.
Das machen natürlich nur wenige Betriebe mit.

Na ja, ist halt eine Rechenaufgabe und bei Unterhaltspflicht für nur ein Kind rechnet sich das schon wegen den Freibeträgen auf die man verzichtet nicht und die Sozialausgaben sind auch seit letztem Jahr wesentlich stärker bei der Steuerlast ansetzbar..............
Vorausgestzt....... man macht natürlich eine Steuererklärung............
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nachrichten in diesem Thema
Wenn der Staat seine Bürger ausnimmt - von Gast1 - 23-03-2011, 01:40
RE: BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt - von neuleben - 23-03-2011, 13:49

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