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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
#10
nein, ich bin kein Unternehmer und auch nicht selbständig. Bin ganz normaler Angestellter. Ich habe auch keine UH-Schulden mehr. Zwar behauptet das JA dies immer wieder durch obskure Excel-Tabellen - aber den Klageweg haben sie trotz mehrfacher Aufforderung - nein BITTEN darum in den letzten 3 Jahren nicht beschritten. Wäre ja auch doof, wenn dann deren Hin-und Herschieberei mit nicht belegbaren Zahlen aufflöge... Big Grin
Wenn's glatt läuft muss ich noch 4x Unterhalt überweisen, dann ist Schluss damit. Bis dahin muss ich mir auch keine Arbeit mehr mit der LSt-Erklärung mehr machen.
Und ich werde einen Teufel tun meine Taktik detailliert zu veröffentlichen, den Ansatz habe ich bereits genannt, der Rest ist Lesen der EStG und der AO, ein wenig auf dem FA nachfragen und Nachdenken. Dann auf die individuelle Situation umsetzen. Tricks sind das keineswegs - nur das machen, was die gegnerische Seite auch versucht: Das Nutzen der diversen Gesetze und Rechtslagen.
Für den "TO" wären diese Maßnahmen ohnehin zu spät, da die Verrechnung bereits erfolgte. Ich bin auch kein Freund von Lieferungen mundgerechter Vorlagen, die bei MIR funktionierten, aber bei jemand anderem unter Veränderung auch nur eines einzelnen Parameters zu einem völlig anderen Ergebnis führen könnten...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
Wenn der Staat seine Bürger ausnimmt - von Gast1 - 23-03-2011, 01:40
RE: BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt - von vorsichtiger - 23-03-2011, 12:46

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