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Konsens
#3
(17-03-2011, 18:42)Profiler schrieb: Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.

Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.
volle Zustimmung!
Diese Wahrheiten traue ich mir gar nicht mehr zu posten.

Gesetze sind nicht umsonst abstrakt und erfordern deshalb ein -wenigstens gewisses- Fachwissen und/ oder Verständnis.
Und es müssen auch Interpretationsspielräume vorhanden sein, wenn man möglichst viele Lebenssachverhalte ansprechen will.

Auch der Ermessensspielraum ist hinsichtlich seiner richtigen Anwendung juristisch vollkommen ausreichend geregelt.

Leider machen sich Verwaltung und Rechtsprechung gerade in diesen Situationen die Rechtsfindung vielfach zu einfach.

Schwierig wird's, wenn Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe in einer Vorschrift (sogen. Koppelungsvorschriften) auftreten.
Denn dann kann es sein, dass bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes kein Platz mehr für ein Ermessen besteht, es also nicht mehr alternativ auf Eins schrumpft, sondern auf Null!

Ibykus
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Konsens - von Skipper - 17-03-2011, 18:42
RE: Konsens - von Telepapi - 17-03-2011, 19:49
RE: Konsens - von Ibykus - 17-03-2011, 20:16
RE: Konsens - von PapaParis - 18-03-2011, 15:12

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