17-03-2011, 01:25
(16-03-2011, 21:21)blue schrieb:lach laut !(16-03-2011, 21:16)Ibykus schrieb: Das eigentliche Problem der damit oftmals einhergehenden Befugnisse ist die Gesetzesgebundenheit, bezw. die Grundrechtsbindung.Richtig! Und da kann bzw. sollte sich @profiler an den nächstgelegenen Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn @profiler denn beweisen kann, dass gewisse datenschutzrechtliche Sachen mißachtet wurden.
Mehr sage ich nicht dazu:
http://wp1183767.wp257.webpack.hosteurop...m.php?f=46
Das soll nur ein Hinweis sein, dass ich selbst (die Akte ist mittlerweile 2cm stark) unter Inanspruchnahme des Datenschutzbeauftragten des Kreises, des Landes und des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten EKD/ Diakonie, sowie unter Einschaltung der StA die Weitergabe eines Sachverständigengutachtens an die Diakonie überprüfen lassen wollte und im Weiteren die Aktenführung der als freier Träger der Jugendhilfe hinzugezogenen Diakonie kritisiert habe (die nämlich eigentümlicher Weise nicht mehr feststellen konnte, wer ihr das GA übersandt hatte .
Aber trotzdem: in solchen Fällen auf gar keinen Fall "klein beigeben".
Wir Väter werden zu Genüge beschissen.
Es auch noch einfach hinzunehmen käme einer Kapitulation gleich.
Ibykus