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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#33
@Der Fragesteller

Mit 2100,00 € Nettoeinkommen fällst Du ja auch nicht so tief, um den Titel nicht mehr bedienen zu können.

Ich rechne mal die 67 % von 2100,00 € aus. Die Werbungskosten fallen ja dann weg.

Das sind dann 1407,00 €, wenn ich richtig rechne. - titulierter Betrag von 225,00 € verbleiben immer noch 1182,00 €

Dein notwendiger Selbstbehalt fällt dann aber auf 770,00 €. Sind also noch 412,00 € Luft, um den Umgang wahrzunehmen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Camper1955 - 15-03-2011, 04:10
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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