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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#7
Da hilft nur auf Unfähigkeit klagen und sich parallel gesteigert zu bemühen oder aber sich alternativ als Arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen.
http://www.youtube.com/user/Freigesproch...BO-RPptnqc
Mein Tipp: 20 Bewerbungen im Monat, gut gemeint und in der Umgebung DES KINDES machen keine Probleme bei der Beweislast.

Ich frage mich, ob es nicht auch 10 Bewerbungen sein dürften oder 5, je nachdem wie der Arbeitsmarkt sich gestaltet - wir sind doch in der Krise.

Zu der Forderung nach unterqualifizierten Arbeiten darf ich hinzufügen:

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zur Erfüllung der Unterhaltspflicht erfüllt der Bruch gegen dieses Grundrecht in meinen Augen nicht, eher noch die Verhinderung dauerhafter Arbeitslosigkeit.

Achja:

§ 1603

(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.

Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Telepapi - 14-03-2011, 21:38
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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