Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#3
(14-03-2011, 20:10)DerFragensteller schrieb: Hallo,

ich bin derzeit noch arbeiten. Demnächst steht eine Kündigung an.

Meine Auskunftspflicht habe ich vor ca. 12 Monaten erfüllt. Laut Gesetz muss ich lediglich 24 Monate Auskünfte über mein Einkommen erteilen.
Muss ich durch die geänderte Situation erneut 12 Monate Einkommen nachweisen?

Durch die anstehende Arbeitslosigkeit kann ich den titulierten Unterhalt nicht mehr bezahlen.

Wirkt ein Unterhaltstitel uneingeschränkt für ALG1 Pfändung?
Ist eine Pfändung nur möglich mit einem Abzweigungsantrag? (Der normalerweise vom AA abgelehnt wird)

Die Problematik das eine Arbeitslosigkeit vor Gericht als vorrübegehend eingestuft wird ist mir bekannt. Deshalb versuche ich erstmal nicht die Titel abzuändern.

Grüße

Edit: 3 Minuten später ^^
P.S. Sorry die Überschrift passt leider nicht mehr zum überarbeiteten Text und ich kann es nachträglich leider nicht ändern.
"ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln" wäre die korrekte Überschrift.

Rede zuerst (per Einschreiben mit Rückschein) mit der Mutter . Schildere Deine Situtation und frag freundlich an, ob sie einer freiwilligen Änderung des Titels zustimmt, da die finanzielle Situation sich ändert.

Setze für die (ebenfalls schriftliche) Antwort eine Frist von 14 Tagen.

Wenn sie nicht reagiert, geh zum Anwalt. Natürlich mit einer Kopie Deines Schreibens und dem Nachweis des Rückscheines, sowie einer Kopie der eventuellen Antwort der Mutter

Ganz wichtig! alles muss schriftlich gemacht werden. Lass Dich also nicht auf eine mündliche Zusage ein, sondern bestehe auf schriftliche Bestätigung. Dein Anwalt und auch das Gericht muss nachvollziehen können, dass Du auf privatem Weg alles unternommen hast.

Die 6-Monats-Regel gilt nicht, wenn Du vorher schon an der Grenze des notwendigen Selbstbehaltes warst, Also gar nichts ansparen konntest für Zeiten der Not.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht Gehalt bei Unterhaltspflicht - von Camper1955 - 14-03-2011, 20:25
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste