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Kindesunterhalt berechnen, aber wo?
#4
Erfahrungsgemäß kann ich nur empfehlen, nicht nur den Unterhalt sondern auch den Selbstbehalt titulieren zu lassen, auch das ist rechtens (§1603 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Im Übrigen sollte man darauf achten, daß auch ein Hinweis auf §1603 Abs. 2 Satz 3 BGB enthalten ist.

Wenn nämlich bei der Mutter oder ihren Eltern der Wohlstand ausbricht, kannst du dich dann auf deinen angemessenen Selbstbehalt berufen (§1603 Abs. 1 BGB).
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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RE: Kindesunterhalt berechnen, aber wo? - von blue - 11-03-2011, 00:34
RE: Kindesunterhalt berechnen, aber wo? - von Telepapi - 11-03-2011, 08:23

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