Erfahrungsgemäß kann ich nur empfehlen, nicht nur den Unterhalt sondern auch den Selbstbehalt titulieren zu lassen, auch das ist rechtens (§1603 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Im Übrigen sollte man darauf achten, daß auch ein Hinweis auf §1603 Abs. 2 Satz 3 BGB enthalten ist.
Wenn nämlich bei der Mutter oder ihren Eltern der Wohlstand ausbricht, kannst du dich dann auf deinen angemessenen Selbstbehalt berufen (§1603 Abs. 1 BGB).
Im Übrigen sollte man darauf achten, daß auch ein Hinweis auf §1603 Abs. 2 Satz 3 BGB enthalten ist.
Wenn nämlich bei der Mutter oder ihren Eltern der Wohlstand ausbricht, kannst du dich dann auf deinen angemessenen Selbstbehalt berufen (§1603 Abs. 1 BGB).
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...