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Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
#14
Nun, es ist keine Umkehr der Beweislast, denn wir behaupten das es dem Kindswohl nicht entspricht, aus diesem Grund müssen wir Beweisen. Aber wie soll ich etwas beweisen das erst in Zukunft auftreten kann? Wie soll ich beweisen das eine Kindesentziehung vorgenommen werden soll, wenn Mama mir doch das gem. Sorgerecht zuspricht und auch noch ein ganzes Wochenende. Wie soll ich mir Gehör verschaffen wenn der Richter (und die von ihm bestellten Gutachter) glaubt, wenn das Kind bei der Mutter ist, ist eh alles ok, egal wo sie wohnt.

Also läuft wieder alles auf das gleiche raus, die Beziehung Mutter Kind ist wichtiger wie die zum einem potentiellen Vergewaltiger und Kinderschänder. Egal was die Mutter macht, und ob der Umzug der Mutter nun dem Kindswohl abträglicher ist (mit der Konsequenz das die Beziehung zum Vater abgebrochen oder zumindest eingeschränkt wird) wie ein wechsel dieses armen Kindes zum Vater der bisher nur 4h pro Woche sein Kind "sehen will und sich sonst nen scheiss drum kümmert", ist auch noch nicht bewiesen.


PP

PS
Dieser Beitrag enthält Ironie, Achtung, diese ist nicht besonders gekennzeichnet!
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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RE: Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar? - von PapaParis - 11-03-2011, 12:42

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