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Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
#7
Wenn dann GSR besteht, besteht auch prinzipiell gemeinsames ABR. Aber würde es der Vater auf einen Streit ankommen lassen, entscheiden die Gerichte meist nach dem Geschlecht. In Gerichtsdeutsch heißt das dann: Bei wem bisher der überwiegende Aufenthalt war, da ist er auch in Zukunft.

Dennoch stehst du mit GSR für die Zukunft besser da, als weiter ohne.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar? - von sorglos - 10-03-2011, 18:04

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