Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#1
Hallo alle miteinander

folgende Ausgangslage:

Tochter ab Mai 18, wohnhaft bei Mutter, noch in der Schulausbildung also priviliegiert

Mein Einkommen netto bereinigt um Bafög, Fahrkarte ca. 1400 Euro netto

Kindesmutter wahrscheinlich Hartz 4

Eigenheim selbstbewohnt belastet mit Wohnkosten ca. 1000 Euro warm, drei Personen davon Sohn wirtschaftlich selbstständig wohnt mietfrei

Frau beim Hauskauf Hauptverdiener, jetzt chronisch erkrankt und ab April kein Einkommen mehr ( Krankengeld ausgelaufen, ALG 1 ausgelaufen) Wohngeldantrag wahrscheinlich negativ

Habe jetzt Antrag auf Erhöhung des Eigenbedarfs gestellt, welche vom JugA abgelehnt wurde, wegen Kenntnis meiner Unterhaltspflicht beim Hauskauf.

Folgende Fragen:

Meine Frau ist ja in der Rangfolge nachrangig gegenüber Kind, muss trotzdem Unterhalt für Sie berechnet werden? Oder der Selbstbehalt erhöht werden!

Kann ich die Kindesmutter zur Aufnahme einer Tätigkeit,beziehungsweise zum Nachweis der Bewerbungsnachweise verpflichten?

Leider habe ich eine Urkunde zwar statisch, aber zeitlich nicht eingeschränkt. Bis jetzt habe ich dem JA mitgeteilt, das ich den Unterhalt zum nächsten Monat nach dem 18. meiner Tochter einstelle.
Wenn keine Unterhaltsberechnung erfolgt, muss ich mich dann bewegen?

Vollstreckung kann ohne Auskünfte über Arbeitgeber nur über Krankenkasse etc. erfolgen, da ich permanent geweigert habe, Adresse etc meines AG herauszurücken. Das wäre doch dann eine Verletzung des Datenschutzes?

JugA ist doch ab dem 18. Geburtstag meiner Tochter nicht mehr rechtlich relevant. Kann ich die Schreiben ignorieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von goere1966 - 08-03-2011, 19:17
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste