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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#7
Die Antwort lautet: Sie darf seine Briefe nicht öffnen. Das bringt ihr sowieso nichts. Die Schulden bestehen bereits, auf eine überzogene Kreditkarte mehr oder weniger kommts jetzt auch nicht mehr an. Vielleicht hätte sie sich etwas früher um finanzielle Dinge kümmern müssen anstatt mehrmals im Jahr in den Urlaub zu fahren. Offenbar lebt das Pärchen schon recht lange gewaltig über seine Verhältnisse.
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RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von p__ - 19-02-2011, 10:34
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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