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RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#32
Titulierung würde ich nur machen, wenn es der Anwalt der Mutter verlangt.
Niemals freiwillig.
Wenn Mann über JA tituliert, dann befristen, auf ein oder zwei Jahre.
Dann erst wieder neu machen, wenn MuttiAnwalt schriftlich auffordert.
Ich würde mit keiner Berechnung von meinem Anwalt zum JA gehen.
Versuchs wie beim Basar, den Preis drücken.
Lüge halt wie gedruckt, was deine Einnahmen angehen.
Tiefstapeln ist angesagt.
Mach auf depressiven fertigen, der zu nix mehr Lust hat.
Bisschen Alkohol und stinken, verwahrlost ist auch nicht schlecht.
Geh nicht alleine zum JA, nehme jemanden mit, als Zeuge und als Unterstützung.
Labert sie voll, daß es ihnen vergeht dich nochmals einzubestellen und womöglich die Gehaltsnachweise vorzulegen.
Red was von psychischer Reha die du brauchst und nicht mehr arbeiten kannst.
Frag gleich wie das dann ist wenn du kein Einkommen mehr hast.
Unterschreibe nicht sofort, sondern möglichst die ausgearbeitete Urkunde mitnehmen und nochmals drüber schlafen.
Falls sie nämlich keine Befristung machen, kannst du dann immer noch zum Notar gehen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt - von neuleben - 21-02-2011, 11:56

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