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RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#13
(19-02-2011, 11:31)blue schrieb:
(19-02-2011, 11:28)Daniel.M schrieb: Kann also RA Kindesmutter damit sofort los legen ohne irgend etwas zu benatragen ?
Mit der einstweiligen Anordnung wird sie in kürzester Zeit den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" bekommen.

und davor bekomme ich keine Info ?
Also ich merke es nur wenn auf einmal mein Konto leer ist oder ich kaum noch Gehalt bekomme ?

Oder bekomme ich vorher ein Schreiben wo drin steht Herr...... wenn sie nicht Betrag so und so bezahlen holen wir das Geld vom Gehalt ?
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RE: RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt - von Anonym - 19-02-2011, 11:35

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