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Unterhaltspflichtverletzung
#41
Genau das ist der Punkt. Das vollständige Urteil. Da weigerte sich regelrecht das Gericht, mir dieses zukommen zu lassen. Das hat auch seinen Grund. Dazu schreibe ich aber erst heutmittag was. Ich muss noch ne wichtige Besorgung erledigen.

Zum Freispruch aber schon mal soviel.

Die KM bekommt seit Anbeginn von Hartz4 Alg2. Mich gab sie damals bei der Arge als bloßen Mitbewohner bei sich an. Unser Kind wurde 2006 geboren. Da war ich dann plötzlich nur noch ein ONS von ihr und ansonsten hätte sie mit mir absolut nichts zu tun und Unterhalt zahle ich auch nicht. So deren Argumentation ggü. der Arge. Alles purer Blödsinn. Mein Sohn war auf mich angemeldet. Somit ohnehin null KU. Und da ich sowieso alles und für alle nachweislich zahlte, Miete, Nebenkosten, Krankenkosten, das volle Programm, logisch auch keinen BU für die KM. All diese Tatsachen verschwieg die KM fast drei Jahre lang der Arge. Als die Arge die Lügerei aufdeckte, machte die mit der KM einen Deal. Keine Forderungen mehr ihr gegenüber, dafür von mir und das dann mittels erstmal Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

In der Verhandlung kippte die Sache, als ich die kompletten Unterlagen zu sämtlichen von mir geleisteten Zahlungen vorlegte, dazu die amtlich bestätigte Haushaltbescheinigung, die Sorgevereinbarung, etc. eben das volle Programm. Das Wichtigste aber war die Bekanntgabe der Vereinbarung zwischen der KM und mir in Sachen Kostenbeteiligung ab deren Zuzug nach hier in meine Stadt und da in meine Wohnung. Sie war verpflichtet, Miete zu zahlen und auch andere Kosten im 2/3 Anteil für sich und ihre tochter zu zahlen. Das versicherte sie sogar mehrfach beim Sozialgericht an Eides statt. Da kam sie also nicht mehr raus. Sie war in der Strafverhandlung durch die Richterin der vollständigen Lüge rund um ihre Leistungsangelegenheit überführt worden und sie wurde nur deshalb nicht wie von mir beantragt unter Eid genommen, weil die Richterin Mitleid mit der ach so armen und geschundenen Mutter hatte.

Meine nachweislichen Geldleistungen insgesamt für die KM betrugen weit mehr als das Dreifache dessen, was ich auf Grund des Gesetzes einer ledigen Mutter anlässlich der Geburt eines Kindes im Zeitraum von insgesamt drei Jahren auf Grund meiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit hätte in Form von BU zahlen müssen. Hinzu kam noch die Tatsache der Sorgevereinbarung aus bereits vor der Geburt unseres Sohnes. Und die KM machte trotz mehrfacher Aufforderungen sogar ihres Anwaltes in Sachen dem Kümmern um ihre Unterhaltsangelegenheiten keinerlei Anstalten, dahingehend die Behörde aufzuklären. Na und ich war das Opfer. die KM verpisste sich kurz vor dem Auffliegen ihrer Lügerei ggü. der Arge ins Frauenhaus und die Arge zog gegen mich völlig uninformiert zu den Fakten in den Kampf und in der Verhandlung gab es dann das berühmten Waterloo.

Das Vorgenannte wurde in der Verhandlung haarklein auseinandergepflückt. Ich konnte auf jede Behauptung kontern. Der Staatsanwältin trieb es die Schmesröte ins Gesicht. Die KM als Zeugin fing an rumzueiern und heulte dann wie ein Schosshund. Die Richterin tribe die KM bis an den Rand der Eidsabnahme, hatte dann aber Erbarmen und verzichtete darauf und das Ehepaar im Zuschauerraum, dessen Mann Ähnliches wiederfuhr in Bezug auf die Mutter seines Kindes, nur wurde er verknackt, dem musste ich im Anschluss beim Vietnamesen ein Bier spendieren und wir feierten ein wenig den Sieg, nämlich meinen.

Wie gesagt, mein Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Anklagepunkte ließen sich mit Nichts stützen und der Freispruch kam im auftrag der Staatsanwaltschaft noch in der Verhandlung durch Frau Richterin.

Hinterher fragte mich die Richterin allen Ernstes noch, ob es da noch mehr von gibt. Sie meinte solche wie die KM. Rolleyes
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Unterhaltspflichtverletzung - von Skippie - 06-11-2008, 20:51
RE: Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 06-11-2008, 21:06
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