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Wenn der Postmann zweimal...
#5
Einschreiben mit Rückschein ist wohl die beste Variante, wichtige Dinge zuzustellen. Das ist später, wenn es vor Gericht zu Sprache kommt, beweiserheblich und da gibt es dann keine Ausrede wie es war nichts im Briefkasten. Mit Zeugen aus der eigenen Familie ist das immer so eine Sache. Wenn es unter bestimmten Umständen zur Diskussion um so was bei Gericht kommt und der Zeuge angehört wird, dann unterstellt die Gegenseite allzugern "solchen Zeugen" Parteinähe. Mir ging das jedenfalls immer wieder so bei Gericht.
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Wenn der Postmann zweimal... - von bio - 08-02-2011, 22:23
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von p__ - 08-02-2011, 22:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von Baum - 08-02-2011, 22:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von bio - 08-02-2011, 23:29
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von neuleben - 09-02-2011, 09:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von Dzombo - 09-02-2011, 09:01
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von -PAPA_ - 09-02-2011, 12:05

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