14-01-2011, 19:58
@blue
Im ersten Rechtszug hat die Familienrichterin eine Vielzahl von Kalkulationen und Einkommensvorhersagen für mich in die Welt gesetzt. Ich habe nicht ohne Grund durch eine Beschwerde die Angelegenheit nun zum OLG gebracht, damit eine klare Entscheidung getroffen wird, mit der der TU bis zur Scheidung klare Zahlen darstellt, denn ich bin mir sicher, dass meine "arme" Ex keinen Cent zuviel gezahlten Geldes zurückerstatten kann/wird.
Ich habe von Okt. 2008 bis Jan. 2009 die volle Miete und die Mietnebenkosten für das gemietete Haus mit mtl. 750,00 Euro überwiesen.
Daneben ab Jan. 2009 für den Sohn 327 Euro und für die Holde 333 Euro als "Vorschlag" der Richterin u.V. überwiesen bis dato.
Deshalb will ich nun wissen, was tatsächlich auf mich zukommt ko. Wo beim OLG.
Im ersten Rechtszug hat die Familienrichterin eine Vielzahl von Kalkulationen und Einkommensvorhersagen für mich in die Welt gesetzt. Ich habe nicht ohne Grund durch eine Beschwerde die Angelegenheit nun zum OLG gebracht, damit eine klare Entscheidung getroffen wird, mit der der TU bis zur Scheidung klare Zahlen darstellt, denn ich bin mir sicher, dass meine "arme" Ex keinen Cent zuviel gezahlten Geldes zurückerstatten kann/wird.
Ich habe von Okt. 2008 bis Jan. 2009 die volle Miete und die Mietnebenkosten für das gemietete Haus mit mtl. 750,00 Euro überwiesen.
Daneben ab Jan. 2009 für den Sohn 327 Euro und für die Holde 333 Euro als "Vorschlag" der Richterin u.V. überwiesen bis dato.
Deshalb will ich nun wissen, was tatsächlich auf mich zukommt ko. Wo beim OLG.