13-01-2011, 21:56
(13-01-2011, 21:40)Terbeck schrieb: Im abgelaufenen Jahr 2010 beschuldigt mich die Gegenseite, das Realsplitting nicht mit Freibetrag in meine Steuerkarte eingetragen zu haben, um meine Steuerbelastung zu mindern und damit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen.Da hat die Gegenseite völlig recht. Jeder ist angehalten, die maximale Steuerentlastung zu nutzen. In aller Regel ist es allerdings so, dass sich Exen der Unterschrift zur Anlage U verweigern. Zur dieser Unterschrift kann sie jedoch gezwungen werden.