(11-01-2011, 17:51)thegripp schrieb: @Terbeck...
Bevor ich evtl. mit meinem Senf antworte, sei die Frage erlaubt, ob Sie gedutzt werden können? Dass dient der Vorbeugung, denn kürzlich hörte ich hier, dass sie dies nicht wünschen von wie hieß das noch mal...dahergelaufenen sowieso. Ist ne ehrliche Anfrage!
Hallo the gripp
gegen einen respektvollen umgang, auch beim DU, habe ich absolut nichts, wohl aber wehre ich mich gegen solche Ausfälle, wie geschen, bei denen ich eine qualifizierte Umgangsform nicht erkennen konnte und deshalb diesem gegenüber die Schranken heruntergelassen habe.
Die Person hat es zu weit getrieben nach meinem pers. Empfinden, allerdings bereits bei meinen ersten Themen.
Na, denn...
Übrigens las ich in einigen juristischen Abhandlungen, dass die Ex u.U. jeglichen Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie falsche Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen gemacht hat. (Lohn, ALG II, etc.) Bin gespannt, wie dies ko. Wo. vor dem OLG von den Richtern aufgenommen wird.