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Trends im Familienrecht anderer Länder
#5
Auch in den USA läuft ein Trend. Dort ist das Unterhaltsrecht Einzelstaatensache. Je nach Staat gab es durchaus auch lebenslangen Ehegattenunterhalt. Eine Reihe von Reformen der letzten Jahre hat das Recht in den Ländern umgestaltet.

Beispiel Texas:

- Unterhalt grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt
- Unterhaltshöhe darf maximal 20% des Einkommens des Unterhaltspflichtigen erreichen, jedoch niemals mehr wie 2500$ egal was der Pflichtige verdient.

Im Moment reformiert Massachusetts mittels des "Alimony Reform Act of 2011"

- Unterhalt darf maximal 50% (kürzere Ehen) bis 70% der Ehedauer laufen
- Unterhalt ist grundsätzlich vorab zu befristen
- Mit dem Rentenalter des Pflichtigen ist Unterhalt zu Ende
- Allgemeine Senkung der Höhen.

Die Ehegattenunterhaltsregelungen der verschiedenen Staaten: http://www.millenniumdivorce.com/article...upport.asp

Der Trend ist klar: Kürzer, befristet, niedriger, begrenzter. Manchmal mit grossen Schritten, manchmal mit verlogenen Scheinschritten (Deutschland). Aufhalten lässt sich das nicht, nur verzögern.
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RE: Trends im Familienrecht anderer Länder - von p__ - 13-07-2011, 09:46

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