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Frauen aus Altehen sollen mehr Unterhalt bekommen
#12
(03-01-2011, 20:13)Heinrich schrieb: Das neue Unterhaltsgesetz wird weiter aufgeweicht. Frauen aus Altehen sollen weiterhin unbegrenzten Unterhalt bekommen.
Der deutsche Frauenrat zeigt sich kämpferisch.

Es scheint so, als müßten sie dafür gar nicht groß kämpfen, sondern bekommen ihre Wünsche kampflos hinterhergeworfen. Das OLG von Schleswig-Holstein hat ihre neuen Unterhaltsleitlinien veröffentlicht:

Elternbezogene Gründe für eine Fortzahlung des Betreuungsunterhalts:

* das Vertrauen eines Elternteils in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung und Ausgestaltung der Kinderbetreuung,
* die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung,
* die Dauer der Ehe und
* der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes im Anschluss an die Betreuung in einer Einrichtung wie Kindergarten oder Hort.

3. Erstmals enthalten die Leitlinien Aussagen zu einer Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen geschiedener Ehegatten (Ziffer 15.7 der Leitlinien).

Sind durch die Rollenwahl in der Ehe, insbesondere wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder und der Gestaltung der Haushaltsführung, einem Ehegatten berufliche Nachteile entstanden, so ist ein Unterhaltsanspruch im Regelfall nicht zu befristen. Eine Herabsetzung der Unterhaltszahlung nach einer Übergangszeit kann nur auf den Betrag erfolgen, den der Ehegatte verdienen könnte, wenn er in seinem alten Beruf ununterbrochen weiter gearbeitet hätte.

Aber auch dann, wenn keine ehebedingten beruflichen Nachteile vorliegen, endet die nacheheliche Solidarität als Grundlage für die Fortzahlung von Unterhalt nicht. Kriterien sind bei der Abwägungsentscheidung, ob auch nach einer Übergangszeit im Anschluss an die Ehescheidung weiterhin Unterhalt zu zahlen ist, neben allen Umständen des Einzelfalls die Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe und die Dauer der Ehe sowie die hierdurch bedingte wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute.


Genau wie vor 35 Jahren: Die vom Gesetzgeber vorgesehene Begrenzung des Unterhaltsanspruch als Regelfall, wird durch die Richterschaft mit x Ausnahmen zum dauerhaften Unterhaltsanspruch als Regelfall pervertiert.


http://anonym.to/?http://www.haufe.de/ne...View=Recht


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RE: Frauen aus Altehen sollen mehr Unterhalt bekommen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 20:42
RE: Frauen aus Altehen sollen mehr Unterhalt bekommen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 20:34
RE: Frauen aus Altehen sollen mehr Unterhalt bekommen - von lordsofmidnight - 06-01-2011, 20:58

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