19-01-2011, 11:37
Dass im Unterhaltsrecht anders gewertet wird, ist nicht meine Erfindung. Viel zu kompliziert. Außerdem habe ich keine Unterhaltsschulden. Mit dem P-Konto sichert man seine ganz persönliche Existenz ab und das ist bei mir mein Selbstbehalt plus Erhöhung wegen einer Unterhaltspflichtung.
Um das P-Konto sollte sich eigentlich jeder möglicherweise Betroffene schnellstens kümmern. Das lebt sich dann erst mal ruhige, weil Fixkosten zumindest gesichert. Wer da erst losgeht, wenn die Gläubiger bei der Bank vorsprechen, tschüssikowski Geld.
Um das P-Konto sollte sich eigentlich jeder möglicherweise Betroffene schnellstens kümmern. Das lebt sich dann erst mal ruhige, weil Fixkosten zumindest gesichert. Wer da erst losgeht, wenn die Gläubiger bei der Bank vorsprechen, tschüssikowski Geld.