19-01-2011, 11:06
(19-01-2011, 10:40)thegripp schrieb: Wenn dem noch nicht so ist, weshalb konnte ich die Erhöhung auf meiner Bank beim Einrichten des P-Kontos mit einbeziehen lassen?Wie das denn?
Die Beträge vom P-Konto sind doch vorgegeben und völlig anders, als im Unterhaltsrecht.
Und einen Bezug auf die DT hat der Antrag doch auch nicht.