18-01-2011, 22:26
Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze, die im Normalfall bei 10% liegt. Ändert sich der Unterhalt um weniger als 10%, wird die Klage schon deswegen abgewiesen. Eine Abänderung geht natürlich immer auch dann, wenn Berechtigter und Pflichtiger sich einig sind, d.h. einvernehmlich.