(08-01-2011, 14:13)thegripp schrieb: Dass das JA meist auf Titel Mindestunterhalt drängt, ist der Tatsache geschuldet, dass dadurch für das JA die Möglichkeit besteht, den aufgelaufenen bzw. rückständigen Unterhalt zurückfordern zu können. Immerhin gewährt ja das JA Unterhaltsvorschuss.Ich denke, dass die Frage der möglichen Rückforderung nicht an erster Stelle steht. Aus meiner Sicht handelt das JA nach folgender Priorität:
1) Es soll mit allen Mitteln des psychologischen, moralischen und juristischen Drucks ein Mindestunterhaltspflichtiger geschaffen werden, damit das Kind nicht aus öffentlichen Mitteln des Sozialstaates versorgt werden muss.
2) Es werden die Nacht-Trennungsverhältnisse zementiert: hier Zahlelternteil und dort Betreuungselternteil
3) Wenn erst mal ein Titel da ist, reduziert sich die Beamtenarbeit - im besten Falle kann die Akte in den Keller. Wenn der Zahlungsfluß erst mal läuft, gibt es auch viele Mütter die später nie mehr "mehr" fordern oder Väter die sich dann immer schon "freiwillig" sich an der DD orientieren und erhöhen, weil sie mit dem Amt nix mehr zu tun haben wollen oder keinen neuen Streit darüber ...
4) Faktisch zahlen viele, wenn es einen Titel gibt, obwohl sie nicht in der Lage wären - aus Angst vor den (phantasiert harten) Folgen der Vollstreckung.
5) Erst dann: Ggfs. kann aufgelaufenes zurückgefordert werden, auch viel später denn in der Staatskasse "verhungert" ja niemand. Das wird dann irgendwann bürokratisch stur durchgezogen.
Um diesen Mindestunterhaltstitel "freiwillig zu erzwingen" zeigt eben das JA sein Waffenarsenal - und tatsächlich sind die Mittel durch Staat und Justiz auch sehr ungünstig zu Lasten der Väter gestaltet. Schon der Begriff "Mindest"unterhalt ist Sprache des Terrors. Nur mit Wissen und eine individuell passenden Strategie - sowie evtl. der Unterstützung Erfahrener kann man einen Weg finden, mit dem man Leben kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #