03-01-2011, 12:37
(03-01-2011, 05:57)Jo-hn schrieb: ganz ehrlich versteh ich trotzdem nicht wieso es ein titel sein muss... zwei arbeitskolegen von mir mussten das doch auch nicht...
Du musst nur, wenn es die Berechtigte oder ihre Vertretung (z.B. ihr Jugendamtsbeistand oder ihr Anwalt) verlangt. Wenn niemand die Unterzeichnung verlangt und kein Gerichtsurteil über die Unterhaltshöhe existiert, dann gibts auch keinen Titel und du musst keinen unterzeichnen.
Bei dir wurde aber die Unterzeichnung verlangt. Also musst du.